Philipp Janson – Fachanwalt Strafrecht – Betäubungsmittelstrafrecht
SPRACHEN: Deutsch, Englisch
Strafverteidigung
Den Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht Janson bildet das Strafrecht. Neben den Schwerpunkten
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Jugendstrafrecht
- Verteidigung bestimmter Berufsgruppen in Straf- und Disziplinarverfahren
steht Herr Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht Janson Ihnen als Strafverteidiger bei sämtlichen strafrechtlichen Fragestellungen zur Verfügung. So unter anderem auch bei
- Kapitalstrafrecht
- Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Sexualstrafrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Umweltstrafrecht
- Arzt- und Medizinstrafrecht
- Rechtsmittel (Berufung / Revision)
- Strafvollzug und Strafvollstreckung
- Erstellung von Rechtsgutachten / Prüfung von Sachverhalten auf deren strafrechtliche Relevanz
Aufgrund seiner besonderen theoretischen Kenntnisse sowie praktischen Erfahrungen auf diesem Gebiet hat die Rechtsanwaltskammer Nürnberg Herrn Rechtsanwalt Janson die Befugnis verliehen, die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen. In Umfangsverfahren verteidigt Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Janson auch im Team ebenso mit weiteren Rechtsanwälten der Kanzlei, wie auch mit anderen spezialisierten Kollegen.
Stets sind auch die Nebenfolgen eines Strafverfahrens Teil unserer Tätigkeit. Über die strafrechtliche Ahndung hinaus sind in vielen Bereichen erhebliche Konsequenzen – bis hin zur Verhängung eines Berufsverbotes – für den Betroffenen möglich.
Neben dem Entzug der Fahrerlaubnis und der Anordnung einer Sperrfrist oder auch dem Entzug der Berufspilotenlizenz können massive Folgen für Erlaubnisträger, wie unter anderem für Inhaber eines Jagd-, Spreng- oder Waffenscheins sowie für Selbstständige und Gewerbetreibende auftreten, die bereits zu Anfang in die Verteidigung mit einbezogen werden müssen. Ärzten, Rechtsanwälten und Steuerberatern kann der Entzug der Zulassung drohen. Ein Strafverfahren kann für den Betroffenen zudem erhebliche ausländerrechtliche Konsequenzen mit sich bringen. Nicht zuletzt drohen Angehörigen des öffentlichen Dienstes in Sonderstatusverhältnissen, wie Richtern, Soldaten, Staatsanwälten, Polizeibeamten oder auch Lehrern berufsrechtliche Maßnahmen und disziplinarrechtliche Verfolgung. Bereits zu Anfang werden sämtliche Aspekte berücksichtig und fließen in eine effektive Verteidigung ein. Auch in berufsrechtliche Verfahren und Disziplinarverfahren werden Sie von Herrn Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht Janson engagiert verteidigt.
Die für den Beschuldigten oftmals erheblichen Belastungen strafrechtlicher Verfolgung sind uns bewusst. Insoweit sehen wir unsere Rolle nicht nur als Verteidiger, sondern auch als Beistand und Ansprechpartner des Mandanten.
Schwerpunkte
- Strafverteidigung (Fachanwalt für Strafrecht)
- Pflichtverteidigungen
- Berufsrecht / Verteidigung in berufsrechtlichen und Disziplinarverfahren
- Ordnungswidrigkeiten- & Bußgeldrecht
- Ausländer- & Asylrecht
Vita
-
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht
-
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg mit strafrechtlichem Schwerpunkt
-
Referendariat im OLG-Bezirk Nürnberg mit Zuweisung an das Landgericht Regensburg und Wahlstation bei der Staatsanwaltschaft Regensburg
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Rechtsanwalt seit 2014
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Fachanwalt Strafrecht seit 2018
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltsverein & Anwaltsverein für den LG-Bezirk Regensburg
- Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltsverein
- Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V.
- European Criminal Bar Association (ECBA)
- Initiative bayerischer Strafverteidiger und Strafverteidigerinnen e.V.
Pflichtverteidigung
In bestimmten Fällen schreibt das Gesetz eine Pflichtverteidigung vor. Die Beiordnung eines Pflichtverteidigers kann unter anderem in folgenden Fällen erfolgen:
- Wenn die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Schöffengericht oder einem höheren Gericht stattfindet.
- Wenn dem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last gelegt wird.
- Wenn das Verfahren zu einem Berufsverbot führen kann.
- Wenn gegen den Beschuldigten die Untersuchungshaft oder die einstweilige Unterbringung
vollstreckt wird. - Wenn der Beschuldiget sich nicht selbst verteidigen kann.
- Wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage oder der Schwere der Tat.
- Wenn dem Verletzten ein Rechtsanwalt beigeordnet worden ist.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Zeugen und Opfer einer Straftat das Recht auf die Beiordnung eines Rechtsanwalts haben.
Ob die Voraussetzungen einer Beiordnung als Pflichtverteidiger vorliegen, klären wir für Sie im Erstgespräch.
Ausländer- und Asylrecht
Das Ausländer- und Asylrecht bildet einen weiteren Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Rechtsanwalt Janson. Neben der Bearbeitung von Asylverfahren, die zwischenzeitlich seit längerer Zeit im öffentlichen Fokus sind, bearbeitet Herr Rechtsanwalt Janson insbesondere Visumsverfahren, Ehegattennachzüge und weitere Fragestellungen des Ausländerrechts. So unter anderem auch:
- Asylantrag / Asylverfahren
- Ausweisung aufgrund von Straftaten nach dem Aufenthaltsgesetz oder nach dem
Freizügigkeitsgesetz/EU - Aufenthaltsrecht & Aufenthaltserlaubnis
- Visumsverfahren / Remonstration und Klage gegen Ablehnungsbescheide
- Ehegattennachzug / Familiennachzug
- Einbürgerung & Staatsangehörigkeitsrecht
Sollten Sie in den genannten oder in anderen asyl- oder ausländerrechtlichen Angelegenheiten anwaltliche Unterstützung benötigen, steht Ihnen Rechtsanwalt Janson gerne zur Verfügung.
Anwalt: Philipp Janson
Liebe Mandanten, liebe Interessierte,
wir haben zur gebotenen Vermeidung von Kontakten persönliche Besprechungstermine vor Ort in unserer Kanzlei eingestellt. Ab sofort stehen wir Ihnen nicht nur telefonisch zur Verfügung, sondern bieten auch eine Videotelefonie an. Bitte beachten Sie dabei, dass zuvor ein entsprechender Termin vereinbart werden muss.
Liebe Mandanten, liebe Interessierte,
wir haben – zur gebotenen Vermeidung von Kontakten – persönliche Besprechungstermine vor Ort in unserer Kanzlei eingestellt. Ab sofort stehen wir Ihnen nicht nur telefonisch zur Verfügung, sondern bieten auch eine Videotelefonie an. Bitte beachten Sie dabei, dass zuvor ein entsprechender Termin vereinbart werden muss.