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Forderungsmanagement

Unsere Expertise im Forderungsmangament

Das Forderungsmanagement hat zum Ziel, Zahlungsausfälle zu vermeiden oder unberechtigte Forderungen abzuwehren. Wir stehen Ihnen hierbei effektiv und zuverlässig zur Seite. Effizientes Forderungsmanagement beginnt nicht erst mit dem Eintreiben offener Zahlungen und einer ersten Zahlungserinnerung. Noch vor einer Geschäftsanbahnung ist es vor allem bei großvolumigen Aufträgen ratsam, die Bonität des Geschäftspartners zu überprüfen und Schuldner- und Handelsregister sowie den Jahresabschluss einzusehen. Forderungsausfälle müssen von Anbeginn vermieden werden. Bereits entstandenen Forderungsausfällen muss effektiv begegnet werden.

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AJO Recht – Ihre Anwälte für Forderungsmanagement

Die Vertragsparteien sollten sich schon bei der Vertragsgestaltung gegen Forderungsausfälle absichern! Durch Vereinbarung einer Fälligkeitsklausel kann ein genauer Zahlungstermin oder auch ein bestimmtes Zahlungsziel vereinbart werden, beispielsweise Zahlung des Kaufpreises nach Erhalt. Insbesondere bei Massengeschäften kann die Vertragsabwicklung durch vorformulierte Klauseln vereinfacht und beschleunigt werden.

Gemeint sind die sogenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die neben Gewährleistungsfristen und Haftungsbeschränkungen auch Mahnkosten und Inkassokosten zum Inhalt haben können. Zu einem effektiven Forderungsmanagement gehören außerdem prüffähige Rechnungen. Sie müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und enthalten regelmäßig nicht zwingende Angaben wie beispielsweise die Fälligkeit der Zahlung. Hat der Kunde den letzten Tag einer vereinbarten Zahlungsfrist untätig verstreichen lassen, befindet er sich im Zahlungsverzug. Wurde keine Frist vereinbart und noch keine Mahnung verschickt, tritt 30 Tage nach Erhalt der Rechnung der Zahlungsverzug ein, wobei diese Regelung nur für Geschäftskunden gilt. Handelt es sich um einen Verbraucher, so muss dieser auf die Frist von 30 Tagen hingewiesen werden.

Ein Mahnschreiben gegenüber einem Verbraucher ist grundsätzlich formfrei, sollte jedoch wesentliche Punkte enthalten, beispielsweise das Rechnungsdatum, die Rechnungsnummer, das Fälligkeitsdatum, die Höhe der offenen Forderung sowie eine neue Zahlungsfrist. Zeigt das Forderungsmanagement bis hierhin keine Wirkung, bleibt nur die schärfste und nachdrücklichste Form der Mahnung, nämlich das gerichtliche Mahnverfahren, dessen Ergebnis der Erlass eines gerichtlichen Vollstreckungsbescheides (eines Titels) durch das zuständige Mahngericht ist. Mit diesem Titel kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Dieses gerichtliche Verfahren ist schneller und kostengünstiger als ein Klageverfahren und macht vor allem dann Sinn, wenn der Gegner keinerlei Reaktionen auf Mahnungen und Aufforderungen zeigt.

Die andere Seite ist die Abwehr von unberechtigten Forderungen. Hierbei ist es wichtig frühzeitig Rechtsrat zu suchen, um ein gerichtliches Mahnverfahren erst gar nicht entstehen zu lassen. Der Einspruch gegen einen Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid führt automatisch zum normalen gerichtlichen Verfahren und kann somit unnötige Kosten verursachen. Besonders bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten ist der richtige Umgang mit Forderungen und Gegenforderungen wichtig.

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