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Strafrecht

Unsere Expertise im Strafrecht

Die Verteidigung auf dem Gebiet des allgemeinen Strafrechts sowie der klassischen, strafrechtlichen „Nebengebiete“ gehört zum Kernbereich der anwaltlichen Tätigkeit.
Wir verteidigen Sie spezialisiert und professionell bei strafrechtlich relevanten Vorwürfen. Strafverfolgung führt möglicherweise nicht nur zu Geld- oder Freiheitsstrafen, sondern vielmehr zu massiven Konsequenzen in sozialer und beruflicher Hinsicht. Nirgendwo wird stärker in die Rechte und Interessen eines Bürgers eingegriffen als in einem gegen ihn geführten Strafverfahren. Ermittlungen können Wohnungs- oder Geschäftsraumdurchsuchungen, Beschlagnahme oder sogar den Entzug der persönlichen Freiheit mit sich bringen.

Wir unterstützen Sie in folgenden Sprachen:

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Selbständige, die wegen Steuerhinterziehung oder sonstigen Wirtschaftsdelikten verurteilt werden, müssen mit einer gewerberechtlichen Überprüfung rechnen, Freiberuflern wie Ärzten, Steuerberatern oder Rechtsanwälten droht die Entziehung ihrer Zulassung. Bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung kann das gesellschaftliche Ansehen schnell Schaden nehmen.

Auch ein Fahrverbot oder eine Sperrfrist für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis kann für einen Berufskraftfahrer bzw. Pendler existenzbedrohend sein. Die klassische Aufgabe des Strafverteidigers ist es, den Beschuldigten im gesamten Strafverfahrensablauf, egal ob im Ermittlungsverfahren, Strafbefehlsverfahren, bei der Haftprüfung bzw. Haftbeschwerde oder bei einem Ordnungswidrigkeitenverfahren, Beistand zu leisten und seine Rechte gegenüber den Behörden zu wahren.

Eine anwaltliche Tätigkeit im Strafrecht bedeutet aber auch die Wahrnehmung von Rechten der Opfer von Straftaten als sogenannter Opfer-Anwalt, entweder durch z.B. Erstellung von Strafanzeigen oder als Vertreter der Nebenklage. Das Jugendstrafrecht ist vom Erwachsenenstrafrecht zu unterscheiden. Für Taten von Jugendlichen und Heranwachsenden muss das Jugendstrafgesetz berücksichtigt werden. Im Fokus stehen hierbei andere Grundsätze als im Erwachsenenstrafverfahren, die von der Verteidigung ebenso beachtet werden sollten.

Das Ziel ist nicht die Bestrafung des Jugendlichen, sondern eine erzieherische Einwirkung auf den noch jungen Menschen. Die Pädagogik und die Einbeziehung der Eltern bzw. der Jugendgerichtshilfe müssen im Mittelpunkt des Prozesses stehen. Durch einen Täter-Opfer-Ausgleich z.B. kann eine Erhebung der Klage manchmal vermieden werden. Sieht man sich einem Strafverfahren ausgesetzt oder ist ein solches zu befürchten, ist es in aller Regel sinnvoll, von Anfang an einen Strafverteidiger heranzuziehen. Der Verteidiger hat Rechte, Möglichkeiten und Kenntnisse, die der Beschuldigte oftmals nicht hat.

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