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Verkehrsrecht

Unsere Expertise im Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht betrifft uns alle, ob als Fußgänger, Radfahrer, Auto- oder Kradfahrer. Der Straßenverkehr im Sinne des Verkehrsrechts erstreckt sich auf alle Wege und Plätze, die jedermann zur Benutzung offenstehen. Verkehrsteilnehmer ist somit jeder, der sich im öffentlichen Raum bewegt. Das Verkehrszivilrecht besteht unter anderen aus den Bereichen Verkehrshaftungsrecht und Verkehrsunfallrecht. Hierbei werden z. B. die Fragen der Haftung für Schäden, insbesondere Unfallschäden behandelt.

Zum Verkehrsstrafrecht zählt z. B. das Fahren unter Alkoholeinfluss oder das Fahren ohne Fahrerlaubnis, zum Ordnungswidrigkeitenrecht z. B. Bußgelder.

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Das Fahrerlaubnisrecht beschäftigt sich unter anderem mit der Erteilung der Fahrerlaubnis, Verlust der Fahrerlaubnis, Entziehung der Fahrerlaubnis, der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) und dem Zulassungsrecht vor allem mit der Zulassung von Kraftfahrzeugen. Das Straßenverkehrsrecht ist ein typisches Ordnungsrecht, das durch Bundesrecht bestimmt wird. Für die einzelnen Rechtsbereiche sind unterschiedliche Behörden wie die Straßenverkehrsbehörde, das Ordnungsamt, die Staatsanwaltschaft usw. zuständig.

Gerade bei Unfällen und der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen ist es höchst ratsam sich von Anfang an anwaltlich beraten zu lassen, egal auf welcher Seite Sie stehen. Die Versicherungen haben einen langen Atem und sind nicht immer bereit schnell und angemessen die geltend gemachten Ansprüche zu regulieren. Wussten Sie, dass Sie ein Recht darauf haben von Anfang an einen Rechtsanwalt einzuschalten, ohne zunächst selbst versuchen zu müssen bei der gegnerischen Versicherung Ihre Rechte durchzusetzen? Die Versicherung ist verpflichtet Ihre Rechtsanwaltsgebühren neben dem entstandenen Unfallschaden von Anfang an zu begleichen.

Bei Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten im Straßenverkehr ist ebenso eine fachlich versierte Beratung von Vorteil. Oftmals können Fahrverbote, Punkte in Flensburg oder Bußgelder verhindert oder zumindest verringert werden. Aus diesen Gründen empfehlen wir eine KFZ-Rechtsschutzversicherung abzuschließen, diese umfasst meistens alle Problematiken, die sich im Rahmen des Verkehrsrechts ergeben können. Lassen Sie sich beraten, um Ihre Ansprüche zu sichern.

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