Werkvertragsrecht
Unsere Expertise im Werkvertragsrecht
Ein Werkvertrag liegt vor, wenn sich ein Unternehmer (Auftragnehmer) zur Herstellung eines bestimmten Werkes verpflichtet und dafür vom Besteller (Auftraggeber) eine Vergütung (Werklohn) erhält. Der Unternehmer schuldet einen bestimmten Erfolg und nicht nur eine Dienstleistung.
Die rechtliche Beratung über die Rechte und Pflichten des Auftragnehmers einerseits und des Auftraggebers andererseits gehört zum Kernbereich des Werkvertragsrechts.
Rechtsanwalt Ondrasik vertritt seit vielen Jahren verschiedene Unternehmen in Deutschland, der Slowakei und der Tschechischen Republik in den verschiedenen Bereichen des Werkvertragsrechts auf Auftraggeber- oder Auftragnehmerseite. Er prüft und gestaltet Werkverträge oder klärt Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Ebenso gehört es zum Standardrepertoire, Unternehmen bei der Geltendmachung von Werklohnansprüchen zu unterstützen und diese notfalls gerichtlich durchzusetzen.
Das Werk muss erst bezahlt werden, wenn der Auftraggeber es als vertragsgemäß abnimmt. Der Auftraggeber kann den Werkvertrag auch dann kündigen, wenn er das fertige Werk noch nicht abgenommen hat. Ist das Werk mangelhaft, kann er Nachbesserung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Umgekehrt kann aber auch der Auftragnehmer unter bestimmten Voraussetzungen vom Werkvertrag zurücktreten, zum Beispiel wenn der Auftraggeber vereinbarte Abschlagszahlungen grundlos nicht mehr leistet oder sonst die ordnungsgemäße Herstellung des Werkes verhindert. Ebenso hat der Auftragnehmer das Recht, von ihm zu vertretende Mängel nach ordnungsgemäßer Aufforderung durch den Auftraggeber zu beseitigen.
Immer wieder kommt es zu Problemen mit Sub-Auftragnehmern und Personen, die als weitere Sub-Subauftragnehmer eingesetzt werden. Die richtige Zusammenarbeit in der Praxis ist entscheidend, um sich bei Kontrollen durch die Zollbehörden nicht dem Vorwurf des Gesetzesverstoßes oder der Gesetzesumgehung auszusetzen.
Das Thema „Scheinselbständigkeit“ bzw. „fiktive Arbeitnehmer“ ist auf Baustellen immer wieder ein großes Problem, dem oft nur durch Einzelfallprüfung und konkrete Rechtsberatung vorgebeugt werden kann.
Durch die langjährige Tätigkeit von Rechtsanwalt Ondrasik auf diesem Gebiet haben Sie einen Partner gefunden, der Ihnen juristisch kompetent und zielorientiert zur Seite steht.
Ihre Ansprechpartner für Werkvertragsrecht in Regensburg
Unverbindliche Anfrage
Liebe Mandanten, liebe Interessierte,
wir haben – zur gebotenen Vermeidung von Kontakten – persönliche Besprechungstermine vor Ort in unserer Kanzlei eingestellt. Ab sofort stehen wir Ihnen nicht nur telefonisch zur Verfügung, sondern bieten auch eine Videotelefonie an. Bitte beachten Sie dabei, dass zuvor ein entsprechender Termin vereinbart werden muss.